Im Streit um die Altanschliesser-Gebühren gibt es Neuigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass öffentliche Abgaben, etwa für Entwässerungskanäle, nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden dürfen.
Die Piraten des Kreises Potsdam-Mittelmark erwarten von den Wasserzweckverbänden angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verjährung von Altanschliesserbeiträgen, dass diese sofort die Altanschliesserbescheide zurücknehmen und alle geleisteten Beiträge zurückzahlen.
Altanschliesser sind jene Grundstückseigentümer, die schon vor 1990 an ein Abwassernetz angeschlossen waren.
Alleine im Bereich des WAZV “Der Teltow” z.B. sind 1400 Haus- und Grundstückseigentümer betroffen. Daneben traf es auch kommunale und kirchliche Einrichtungen, wie z.B. das Diakonissenhaus in Teltow von denen bis zu sechsstellige Beiträge eingefordert wurden.
Im Teltower Stadtteil Seehof sind sämtliche Grundstücke betroffen, auch die Unbebauten, da jeder Parzellenkäufer in den 20er und 30er Jahren mit dem Kauf seines Grundstücks zwangsweise den Abwasserbeitrag zu entrichten hatte. Im Falle von Neubauten wurden die Bauherren daher zu Unrecht als Neuanschliesser veranlagt, obwohl für diese Parzellen bereits zuvor Beiträge gezahlt worden waren.
Die vor 1945 bebauten Parzellen wurden doppelt veranlagt: in den 30er Jahren beim Erwerb und jetzt im Zuge der “Altanschliesser-Neubeiträge”. Es geht hier eben nicht, wie von der SPD geführten Landesregierung behauptet, um eine “Gleichbehandlung” aller. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, dass der Staat nach Belieben Beiträge erheben kann. Das darf nicht sein.
„Die Lasten für die Erstellung und den Betrieb des Abwassernetzes müssen gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck von Willkür entstehen“, erklärte Wolfgang Köhn Stadtverordneter aus Teltow.
Die Landesregierung ist gefordert, bei der Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen.
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