Die Geschichte mit den Altanschließern
Im Streit um die Altanschliesser-Gebühren gibt es Neuigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass öffentliche Abgaben, etwa für Entwässerungskanäle, nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden dürfen.
Die Piraten des Kreises Potsdam-Mittelmark erwarten von den Wasserzweckverbänden angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verjährung von Altanschliesserbeiträgen, dass diese sofort die Altanschliesserbescheide zurücknehmen und alle geleisteten Beiträge zurückzahlen.
Altanschliesser sind jene Grundstückseigentümer, die schon vor 1990 an ein Abwassernetz angeschlossen waren.
Alleine im Bereich des WAZV “Der Teltow” z.B. sind 1400 Haus- und Grundstückseigentümer betroffen. Daneben traf es auch kommunale und kirchliche Einrichtungen, wie z.B. das Diakonissenhaus in Teltow von denen bis zu sechsstellige Beiträge eingefordert wurden.
Im Teltower Stadtteil Seehof sind sämtliche Grundstücke betroffen, auch die Unbebauten, da jeder Parzellenkäufer in den 20er und 30er Jahren mit dem Kauf seines Grundstücks zwangsweise den Abwasserbeitrag zu entrichten hatte. Im Falle von Neubauten wurden die Bauherren daher zu Unrecht als Neuanschliesser veranlagt, obwohl für diese Parzellen bereits zuvor Beiträge gezahlt worden waren.
Die vor 1945 bebauten Parzellen wurden doppelt veranlagt: in den 30er Jahren beim Erwerb und jetzt im Zuge der “Altanschliesser-Neubeiträge”. Es geht hier eben nicht, wie von der SPD geführten Landesregierung behauptet, um eine “Gleichbehandlung” aller. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, dass der Staat nach Belieben Beiträge erheben kann. Das darf nicht sein.
„Die Lasten für die Erstellung und den Betrieb des Abwassernetzes müssen gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck von Willkür entstehen“, erklärte Wolfgang Köhn Stadtverordneter aus Teltow.
Die Landesregierung ist gefordert, bei der Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen.
Ich beschäftige mich schon sehr lange, sehr intensiv mit diesem Thema. Gestattet mir bitte zwei – drei Anmerkungen.
“…Die Piraten des Kreises Potsdam-Mittelmark erwarten von den Wasserzweckverbänden angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verjährung von Altanschliesserbeiträgen, dass diese sofort die Altanschliesserbescheide zurücknehmen und alle geleisteten Beiträge zurückzahlen…”
Es handelt sich NICHT um ein Urteil. Das BVerfG hat am 05.03.2013 einen BESCHLUSS in einer Klagesache gegen das bayrische KAG erlassen. Es sagt auch nichts über Verjährungen aus sondern bemängelt und stellt damit als Verfassungsfeindlich fest, dass diverse KAG, auch das Brandenburger KAG, keine festen Zeitpunkte gesetzt haben, wo die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Zustand jetzt ist, dass die Verjährung erst läuft mit der ersten RECHTSGÜLTIGEN Satzung. Das kann nach gängiger Rechtsprechung noch weit in der Zukunft liegen. Laut den BVerfG Richtern darf aber in Anlehung an den Artikel 20 Grundgesetz, dem Bürger nicht ewig weit zurück in die Tasche gegriffen werden, weil als Schutzgut des Bürgers die Planbarkeit und Vorrausschaubarkeit, vor allem aber die Rechtssicherheit dem öffentlichem Interesse an der Beitragserhebung vor Stehen.
“…Im Teltower Stadtteil Seehof sind sämtliche Grundstücke betroffen, auch die Unbebauten, da jeder Parzellenkäufer in den 20er und 30er Jahren mit dem Kauf seines Grundstücks zwangsweise den Abwasserbeitrag zu entrichten hatte. Im Falle von Neubauten wurden die Bauherren daher zu Unrecht als Neuanschliesser veranlagt, obwohl für diese Parzellen bereits zuvor Beiträge gezahlt worden waren…”
Wer nachweisen kann, das jemals Beiträge gezahlt worden sind, der ist auch heute nicht Beitragspflichtig. Auch dürfen Ksoten, die nachweislich vor dem 03.10.1990 in die Anlage investiert worden sind, nicht umgelegt werden. Zur Beitragserhebung dürfen nur die Kosten herangezogen werden, die seit dem Tag der deutschen Einheit entstanden sind. Es ist leider auch zwischen der technischen Anlage, die ohne weiteres auch 100 Jahre alt sein kann, und der kommunalrechtlichen Anlage zu unterscheiden. Die kommunalrechtliche Anlage ist erst am 03.10.1990, mit der Geburt des Landes Brandenburg, entstanden.
“…„Die Lasten für die Erstellung und den Betrieb des Abwassernetzes müssen gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck von Willkür entstehen“, erklärte Wolfgang Köhn Stadtverordneter aus Teltow.
Die Landesregierung ist gefordert, bei der Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen….”
Ketzerisch gesprochen hat jede einzlene Kommune, jeder Aufgabenträger schon heute das Recht, seine Investitionskosten so zu refinanzieren, wie die Abgeordneten das vorgeben. Das dabei das Verursacherprinzip, also eine Finanzierung über die verbrauchsabhängigen Gebühren, nicht erfolgt, ist das Produkt des satzunggebenden Gremium. Das ist in diesem Fall nicht das Land. Die Stadt Rheinsberg hat vor gemacht, wie auch in diesen Tagen eine Umstellung im Sinner der Gleichbehandlung und Beirtagsgerechtigkeit möglich ist!
Achtung! Kein Klugscheißen, sondern nur gut gemeinte Hinweise!