Danke an Unterstützung aus dem Norden für den Erhalt der Entbindungsstation

Es gibt noch viel zu Bedenken, was ein Abgeordneter bei erster Betrachtung gar nicht wissen kann – es geht nicht um Bangemachen, sondern um Abwägen vor dem Entscheiden  hier ihre Stellungnahme, die allen Kreistagsabgeordneten zugegangen ist:

Sehr geehrte Abgeordnete vom Kreis Potsdam-Mittelmark und der Stadtvertreterversammlung Potsdam,

gestern nahm ich am runden Tisch zur Situation der Geburtshilfe in Bad Belzig teil. Dazu möchte ich Ihnen gerne eine kurze Schilderung geben.

Das Notfallkonzept

Von den anwesenden Ärzten wurde schlüssig dargelegt, dass bei präpartiellen Blutungen (Plazentaablösung) sowie bei postpartiellen Blutungen (nachgeburtliche Komplikation) keine Berücksichtigung im Konzept erfolgte. Es gab beim runden Tisch auch keine Antworten, wie diesen Komplikationen, die ein anwesender Gynäkologe auf bis zu 5 % bezifferte, begegnet werden soll. Im Notfallkonzept wurde versäumt, die bekannten Komplikationen aufzuführen und Lösungsvorschläge beizuordnen. Die genannten Komplikationen sind tödlich für Mutter und Kind oder für die Mutter, wenn nicht innerhalb von max. 30 Minuten ein Kaiserschnitt erfolgt bzw. die Geburt in den Händen versierte Gynäkologen und Hebammen im Team mit entsprechender Ausrüstung und Blutkonserven stattfand. Der Rettungsdienst hat, auch nach Schulung keine Möglichkeit hier zu intervenieren. Deswegen kamen die Fachleute vor Ort, im Übrigen ebenso wie an jedem anderen von Schließung betroffenen Standort, zu dem Schluss, dass Schadens- und Todesfälle nicht zu vermeiden sind, sollte der Notfallplan in Kraft treten. Keine dieser Komplikation zeichnet sich vorher ab und kann durch eine Risikoeinstufung gemildert werden.

Die Entfernung von bis zu einer Stunde zur nächsten Geburtshilfe, die sich bei schlechten Straßen- und Witterungsverhältnissen noch erheblich verlängern kann, ist zu weit, um Sicherheit von Mutter und Kind garantieren zu können.

Problemstellung für den Kreis

Leider kamen die möglichen Problemstellungen, die sich für den Landkreis ergeben zu kurz, da niemand diese aufzeigte. Der Kreis ist Träger des Rettungsdienstes und hat eine Pflicht zur Daseinsvorsorge. Würde der Landkreis nach Schließung ein auf die bekannten Komplikationen abgestimmtes Notfallkonzept umsetzen wollen, entstünden erhebliche Kosten. Es wäre die Anschaffung einer Interventionsstation erforderlich. Eine solche Einrichtung kostet selbst in einer günstigen Containerlösung (inkl. aller baulichen Vorschriften zum Brandschutz, Belüftung, Hygiene) 2 Mio. € für die Anschaffung, 30.000 € für die jährliche Wartung und Personalkosten in ähnlicher Höhe, wie die Geburtenstation sie heute hat. Denn für den Betrieb benötigt der Kreis rund um die Uhr Anästhesist, Gynäkologe, Hebamme und Kinderkrankenschwester sowie Reinigungspersonal. Außerdem müssen Sachkosten erbracht werden.

Die Notwendigkeit einer solchen Interventionsstation könnte sich aus rechtlichen Änderungen ergeben oder nach einem Todesfall aus gesellschaftlicher Forderung heraus entstehen.

Der kommunale Schadensausgleich wird belastet, wenn Geburtshilfe in den Rettungsdienst verlagert wird. Über die genauen Auswirkungen, Schadensfälle können 30 Jahre lang geltend gemacht werden und bis zu 20 Mio. € Kosten betragen, kann derzeit niemand eine verlässliche Aussage machen.

Der Betrieb der Geburtshilfe hingegen kann durch einen Sicherstellungszuchlag finanziert werden, und würde somit den Kreis und die Stadt zukünftig entlasten.

  PersonalAnsässige Ärzte werden unter Beteiligung der umliegenden Kliniken ein Konzept für die auskömmliche Personalausstattung erstellen. Die Hebammen konnten bereits gefunden werden. In den nächsten Tagen erfolgen Vorstellungen in der Hebammengemeinschaft. Beide Ergebnisse werden zeitnah zusammengeführt.     “Schwedisches Modell” Der Geschäftsführer Herr Grebner bekräftigte, er würde sich für ein “schwedisches Modell” aussprechen. Gemeint ist damit eine Zentralisierung der Geburtshilfe. Argument dafür ist die geringere Säuglingssterblichkeit Schwedens im Vergleich zu Deutschland. Die Säuglingssterblichkeit umfasst alle Todesfälle im ersten Lebensjahr. Todesfälle aus der Geburtshilfe sind so selten, dass sie für sich genommen keine wissenschaftliche Aussagekraft haben. Den überwiegenden Teil machen Frühgeburten aus. Aber auch der plötzliche Kindstod, gewaltsamer Tod, Tod aufgrund von Versorgungsmangel und Tod durch Krankheit (besonders chronische Erkrankungen und Erbgutschädigungen) spielen eine erhebliche Rolle. Schweden glänzt insbesondere bei der Versorgung von Frühgeborenen und hat ein international einmaliges Konzept um junge Familien zu unterstützen. Die Säuglingssterblichkeitsrate ist immer ein Spiegel der Gesellschaft, nicht aber ein Indikator für die Qualität in der Geburtshilfe. Schweden hat im Durchschnitt 21 Einwohner auf einen km². 80% leben in Städten, 10% im dicht besiedelten ländlichen Bereich Südschwedens. Somit sind 90% an eine flächendeckende medizinische Versorgung und Geburtshilfe angeschlossen. In der nördlichen Wildnis mit einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich 7 Einwohner/km² ist eine solche Versorgung nicht gegeben. Deswegen gibt es an den Kliniken Patientenhotels, wo Bürger aus dem Norden wohnen können. Eine spezielle Boarding-Lösung nur für Schwangere gibt es in Schweden nicht. Boarding ist ein Instrument in der Entwicklungshilfe. In Ländern mit großer Müttersterblichkeit ohne flächendeckende Versorgung wird versucht, das Leid zu mindern. Ein “schwedisches Modell” ist durchaus wünschenswert für Deutschland, nur hat es mit Geburtshilfe nichts zu tun. Der Vorschlag von Herrn Grebner verfehlt das Thema der Geburtenstation Bad Belzig.     Ich möchte an alle Fraktionen appellieren, deren Parteien sich der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des Grundgesetzes verpflichtet fühlen. Der Bürger hat in diesem Staat Rechte und Pflichten. Zu seinen Rechten gehört, dass der Staat seine Daseinsvorsorge für die Grundversorgung aufrechterhält. Die Geburtshilfe gehört dazu. Wir sind also unmittelbar verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Der Kaiserschnitt ist eine der wichtigsten medizinischen Errungenschaften der Neuzeit. Die flächendeckende Geburtshilfe zu schließen bedeutet, dies aufzugeben. Nur aufgrund dieses Segens konnte die Müttersterblichkeit gen null gesenkt werden.

Für die verbindliche und konkrete Absprache mit neuem Personal ist es absolut erforderlich, dass der Eigner seinen Willen zum Erhalt bekundet. Der im Kreistag eingereichte Antrag zum Erhalt wurde in gleicher Form in die SVV Potsdam eingereicht. Somit können beide Gesellschafter ihren Willen bekunden.

Für weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Bruns

Geburt e.V.

Gesundheitspolitische Sprecherin und Gesundheitssystemanalyse

04308 18 34 61

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