Eine Gruppe von „Bürgerinnen und Bürgern“ hat 14 Monate damit verbracht, ein Machwerk namens DigitalCharta [1] zu produzieren, von dem sie gerne hätten, dass die EU es als ihr Regelwerk für das Internet annimmt. Leider scheint in Deutschland das Wort „digital“ eine Vorsilbe zu sein, die synonym für „Fehlleistung“ ist.
Da finden sich so interessante Dinge wie „ein Recht auf Nichtwissen„ im Text. Was soll das denn? Schreiben wir jetzt das postfaktische Zeitalter fest? Wer vorhandenes Wissen igoniert,hat das Recht darauf, sich lächerlich zu machen. Aber das war es dann auch.
Im Artikel 5 wird dann noch dem Hatespeech der Kampf angesagt und alle Akteuere –inklusive der Provider – in die Pflicht genommen, diesen Kampf zu führen. Ehrlicher wäre esgewesen, gleich in die Präambel zu schreiben „Eine Zensur findet statt – und das bitte gründlich!“.
Aber wenigstens wird Profiling erlaubt, zumindest wenn es auf gesetzlicher Grundlage geschieht. Keine echte Herausforderung für eine Regierung, die sogar regelmäßig Gesetze verabschiedet, die verfassungswidrig sind.
Auch wenn die Charta einige gute Ansätze enthält, ist sie insgesamt wegen ihrer inhaltlichen Probleme abzulehnen. Die Überlegung, besser überhaupt etwas zu haben und dann nachträglich zu verbessern, ist an dieser Stelle ganz falsch. Das ist die übliche politische Denkweise, die uns in die heutige Situation gebracht hat, in der Grundrechte immer mehr geschliffen werden durch Gesetze die bestenfalls „halb gut“ sind.
Also danke, aber ausdrücklich nein danke für diesen Versuch. Das sind die sprichwörtlichen guten Grundsätze, die direkt ins Verderben führen. Ich bleibe dann lieber bei unserem Grundgesetz, statt es mir von dieser Charta durchlöchern zu lassen. Gesetze gelten nämlich auch im digitalen Raum. Wer versucht da etwas anderes zu vermitteln, führt wohl etwas im Schilde.