Landkreis Potsdam-Mittelmark setzt Flüchtling mittellos zu Weihnachten vor die Tür


In Teltow war der junge volljährige Flüchtling Jarmal A. beim sozialräumlich orientierten Träger der Kinder- Jugend- und Familienhilfe JOB gGmbH in einer Wohngemeinschaft untergebracht.

Mit Bescheid vom 18.12.2018 hob der Landkreis Potsdam-Mittelmark seine Bewilligung der Kostenübernahme für die Unterbringung in Teltow zum 19.12.2018, also von einem Tag zum Nächsten, auf.

Dies mit dem Hinweis, Jarmal A. könne sich im Übergangswohnheim in Stahnsdorf melden. Am 20.12.2018 legte Jarmal A. gegen den Bescheid Widerspruch ein. Er verwies darauf, dass er anders als im Beendigungsbescheid des Landkreises behauptet, keinen Wunsch geäußert habe in das Übergangswohnheim nach Stahnsdorf umzuziehen.


Als Jarmal A. am 21.12.2018 seine Unterkunft in der Wohngemeinschaft in Teltow betreten wollte, fand er einen Großteil seiner Sachen im Hausflur verstreut. Ein Betreten der Wohnung war nicht möglich, da JOB gGmbH die Auswechslung des Türschlosses veranlasst und umgesetzt hatte.

An der Eingangstür befand sich ein Zettel angeheftet mit dem Inhalt:


“Hallo [Name],deine neue Wohnmöglichkeit ist ÜWH Stahnsdorf Ruhlsdorfer Str. 90 A Hier kannst du nicht wohnen. Deine Möbel kannst du ab Mittwoch, 2. Januar abholen.
[Name Leiter Herr H. von JOB gGmbH mit Telefonnummer]”


Eine Auszahlung weiterer Herrn Jarmal A. zustehender Geldbeträge um die nächsten Tage bestreiten zu können, erfolgte bis jetzt nicht.
Bereits am 26.09.2018 hatte der Landkreis Potsdam-Mittelmark Jarmal A. einen vergleichbaren Bescheid wie der vom 18.12.2018 zukommen lassen.

Nachdem Jarmal A. sich daraufhin am 01.10.2018 an das Verwaltungsgericht Potsdam (AZ. VG 7 L 920/18) wandte, hob der Landkreis Potsdam-Mittelmark seinen augenscheinlich rechtswidrigen Bescheid sofort am 02.10.2018 auf.


Hierzu Andreas Schramm, 1. Vorsitzender der Piraten im Regionalverband Westbrandenburg:
“Der Rausschmiss des jungen Flüchtlings kurz vor Weihnachten aus seiner Wohngemeinschaft in Teltow ist ein Skandal. Man setzt niemanden ohne Mittel einfach vor die Tür, schon gar nicht so kurz vor Weihnachten.

Landrat Blasig muss nun erklären was den Kreis zur erneut offensichtlich ebenfalls rechtswidrigen Beendigung der Leistungen bewogen hat. Weiterhin werden Konsequenzen zu ziehen sein, ob zukünftig noch mit einem solchen ‘Träger der Kinder- Jugend- und Familienhilfe’ zusammengearbeitet werden kann.

Einen anvertrauten jungen Menschen kurzfristig und mittellos auf die Straße zu setzen steht in vollem Widerspruch zur eigentlich karitativen Aufgabe.”