Bericht von der Sitzung des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 15.08.2019
Am 15. August 2019 fand die zweite Sitzung des neuen Kreistages
Potsdam-Mittelmark statt. Zentrales Thema waren die Wahleinsprüche gegen
die Kreistagswahl. Ferner wurde über die Besetzung der Sitze in den
Ausschüssen, Beiräten und Aufsichtsratsposten sowie Plätze für
Sachkundige Einwohner beschlossen.
1.
Unter Top 6 der Tagesordnung wurde zunächst ausführlich über den von uns
eingelegten Einspruch zur Kreistagswahl diskutiert. Neben unserem
Einspruch lag ein Antrag von Dr. Andreas Wolf von BVB/Freien Wähler zur
Aufhebung des Beschlusses in der letzten Sitzung des Kreistages vor, mit
welchem seinerzeit festgestellt wurde, dass
a.) keine Einsprüche vorliegen (was nicht der Wahrheit entspricht) und
b.) mit welchem die Gültigkeit der Kreistagswahl festgestellt wurde. Darauf, dass dieser
Beschluss des Kreistages sogar bereits vor Ablauf der laufenden
Einspruchsfrist getroffen wurde, ist bekannt … Bekannt ist auch, dass
es am Wahltag in Teltow zu schweren Auszählungsfehlern gekommen ist.
Gleichwohl lehnte am Ende der Diskussion eine knappe Mehrheit im
Kreistag die Aufhebung des “falschen” Beschlusses und zumindest eine
Neuauszählung im problematischen Teltower Wahllokal ab. Eine Sternstunde
für die Demokratie war dies dann sicherlich nicht. Unklar blieb am Ende,
was mit den in der Kreisverwaltung “verschwundenen” Einsprüchen ist und
wer auf der Kreisebene die Verantwortung übernimmt.
2.
Im weiteren Verlauf der Sitzung des Kreistages wurde dann über die
Besetzung der Sitze in den Ausschüssen, Beiräten und Aufsichtsratsposten
sowie Plätze für Sachkundige Einwohner beschlossen. An verschiedenen
Stellen wird damit zukünftig nun auch “die Handschrift der
PARTEIPIRATEN” zu erkennen sein.
Betreff: Sitzung Kreistag Potsdam-Mittelmark, 15.08.2019, TOP 6 ö.T., Behandlung Wahleinsprüche der Wahl am 26.05.2019
Bezug: Zitat: “was mit den in der Kreisverwaltung „verschwundenen“ Einsprüchen ist und wer auf der Kreisebene die Verantwortung übernimmt.”
Sehr geehrte Damen und Herren,
u.o.g.B. bitte ich um nähere Informationen für die Bürgerschaft.
1) Wenn es Wahleinsprüche gab, wie sind diese zur Kenntnis gelangt?
2) Wenn es Wahleinsprüche gab, wo sind die Kopien?
3) Wenn es Wahleinsprüche (Plural) gab, weshalb fordern die Wahleinspruchsführenden selbst nicht ihre Rechte ein? Die Presse würde derartige Vorfälle – bei Wahrung des Datenschutzes (anonymisiert) – mit Sicherheit aufgreifen.
4) Sind die Wahlvorkomnisse so gravierend, dass ein Gang zum Verwaltungsgericht angezeigt ist?
5) Wahleinsprüche schreibt man sehr häufig mittels eines PC’s samt Speicherung der Datei. Wahleinsprüche zur Niederschrift müssen immer als Kopie an den Bürger ausgereicht werden. Sind diese Dateien u./o. Kopien nicht mehr vorhanden?
6) Weshalb gibt es nur von den Piraten Proteste und nicht bspw. von der SPD?! Darf man hier weiterdenken?
Herzlichen Dank.
P.S.: Dieser Beitrag gelang mir ebensdo zur Kenntnis.
https://west.piratenbrandenburg.de/2019/07/piraten-stellen-strafanzeige-wahlbeschiss-in-potsdam-mittelmark/
SPD-Mitgliedschaften bestätigt
Der Landrat Wolfgang Blasig (SPD) und die Kreiswahlleiterin Kerstin Kümpel (SPD) haben gemeinsame Interessen. Ihre Parteizugehörigkeit sei hiermit festgestellt:
https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Bad-Belzig/SPD-startklar-fuer-Wahlkampf-in-Potsdam-Mittelmark
https://www.spd-potsdam.de/ueber-uns/ortsvereine-der-spd-potsdam/ortsverein-mitte-nord/
Ein Machtapparat “anzugreifen”, so etwas tut man(n) nicht!!!
Ich habe gehört, Richter und Staatsanwälte haben auch Parteibücher. Wenn dies stimmt, wäre zu fragen, wo man diese Personen(gruppe) zuordnen muss und weshalb man in diesen Positionen überhaupt ein Parteibuch benötigt? Wer kann helfen?