wir Piraten haben uns dazu entschlossen zur Kommunalwahl am 25.05.14 im Kreis Potsdam-Mittelmark anzutreten.
Deshalb möchten wir dich ganz herzlich zur Aufstellungsversammlung zur Aufstellung/Wahl der Bewerber*innen für ein kommunalpolitisches Mandat einladen.
Die Versammlung findet am Donnerstag, dem 16. Januar 2014, um 18.00 Uhr (Akkreditierung ab 17.30 Uhr)
im Schneiders in 14552 Michendorf, Bahnhofstr. 1 statt.
Vorläufige Tagesordnung:
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Wahl eines/r Versammlungsleiters*in
03. Wahl der Protokollführung
04. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
05. Beschlussfassung über die Tagesordnung
06. Bestimmung einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
(§ 31 I Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz)
07. Bestimmung von zwei Teilnehmern als Zeugen
(§ 33 VI S.2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz)
08. Frage nach Zweifeln an der Stimmberechtigung einer an der Versammlung teilnehmenden Person (die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben hat)
09. Abstimmung über die Geschäftsordnung
10. Abstimmung über die Wahlordnung
11. Wahl eines/r Wahlleiters*in
12. Wahl von Wahlhelfern*innen
13. Aufstellung/Wahl der Bewerber*innen für den Kreistag Potsdam-Mittelmark
a. Wahlkreis I (Teltow, Kleinmachnow)
b. Wahlkreis II (Stahnsdorf, Nuthetal, Michendorf, Beelitz)
c. Wahlkreis III (Werder, Schwielowsee, Seddiner See)
d. Wahlkreis IV (Groß Kreutz, Beetzsee, Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar)
e. Wahlkreis V (Bad Belzig, Brück, Niemegk, Treuenbrietzen, Wiesenburg)
14. Schlusswort und Schließen der Versammlung
In diesem Jahr haben wir die Chance, zunächst auf kommunaler und später dann im September zur Landtagswahl auf Landesebene eine Veränderung der politischen Landschaft herbeizuführen. Hierzu wollen wir zunächst möglichst stark in die Kommunalparlamente einziehen. Dies setzt eine genügend hohe Anzahl an Bewerbern*innen voraus.
Wir möchten euch deshalb – bei Interesse an der Kommunalpolitik – ausdrücklich zur Bewerbung um ein kommunalpolitisches Mandat ermutigen.
Wählbar für ein kommunalpolitisches Mandat sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das nähere regelt § 11 I BbgKWahlG. Ausnahmen sind in § 11 II und III BbgKWahlG geregelt.
Kandidieren kann hingegen jede Person, die nach den geltenden Gesetzen das passive Wahlrecht besitzt. Selbstvorschläge sind erlaubt und erwünscht und können noch während der Versammlung bekannt gemacht werden.
Grundlage der Aufstellungsversammlung ist das Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz- BbgKWahlG*)
Piratige Grüße
Jeannette
i.A. des Kreisvorstandes Potsdam Mittelmark