Bundestagskandidat Schramm (Piraten) für vollständige Rückzahlung von Anschlussbeiträgen

Am 07. Februar 2017 beriet sich der Wasserverband WAZV “Der Teltow” zur Umstellung der Finanzierung der Trinkwasserversorgung von der Beitrags- auf die Gebührenfinanzierung. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015, mit der über eine Rückzahlung der Beiträge an Altanschließer mit nicht bestandskräftigen Bescheiden beschieden worden war.  1.) Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes folgte dann 2016 auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 2.)

Mittlerweile gibt es eine Tendenz der Wasser- und  Abwasserverbände zur “freiwilligen und kompletten” Rückzahlung aller gezahlten Anschlussbeiträge. Dies unabhängig davon, ob die Bescheide seinerzeit Bestandskraft erlangt haben oder das Verfahren noch andauert. Verbunden wird die Rückerstattung mit einer Umstellung der Finanzierung. Die neue Gebührenfinanzierung richtet sich nach dem Wasserverbrauch eines Haushalts und deckt nicht wie bisher die Anschlusskosten. 3.) 

Hierzu der Wahlkreiskandidat der Piraten zur Bundestagswahl (Wahlkreis 61) Andreas Schramm:

“Eine Umstellung der Finanzierung ist längst überfällig. Die bestehende Gerechtigkeitslücke ist zu schließen. Unrechtmäßig erhobene Beiträge -ob nun mit oder ohne bestandskräftigen Bescheid- sind in allen Lebensbereichen vollkommen inakzeptabel und schaden dem Rechtsfrieden. Die Rückerstattung aller Anschlussbeiträge hat daher unverzüglich zu erfolgen. Ich spreche mich dafür aus die Erstattung zu verzinsen, da der Verband schließlich jahrelang mit dem Geld der Bürger gewirtschaftet hat.”

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