Im Rahmen meiner Direkt-Kandidatur zur Bundestagswahl 2017 im Wahlkreis 61 hatte ich die Gelegenheit das Piraten-Wahlprogramm wie aber auch meine Person den Wählerinnen und Wählern in verschiedenen Radiosendern vorzustellen. Unter anderem war ich auch bei einem Freien Radio, dem frrapo (im Freiland) in Potsdam.
Ich möchte meinen Besuch im frrapo zum Anlass nehmen, mich öffentlich für eine bessere Förderung Freier Radios auszusprechen.
Vorspann
In Deutschland hören täglich mehr als 54 Millionen Menschen -ab 14 Jahren- Radio. 1.)
Das Kommunikationsmittel “Radio” wird hierbei öffentlich-rechtlich, kommerziell-privat wie aber auch durch “Freie Radios” angeboten. Freie Radios sind in kollektiv organisiert, nicht auf Profit ausgerichtet und lehnen ihre Finanzierung durch kommerzielle Werbung ab.
Durch Freie Radios kann häufig eine Gegenöffentlichkeit hergestellt werden.
Als Vorläufer der Freien Radios gelten zum Teil politische Piratensender. 2.)
Großes Problem Freier Radios ist deren Finanzierung.
Aufzubringen sind jeden Monat die Grundkosten wie etwa für Personal (Koordination), aber auch Geldmittel für Miete, Sendeleitungskosten und Technik. Die Grundfinanzierung kann sich da schnell auf 150.000 Euro jährlich belaufen. 3.)
Derart hohe Beträge sind für Freie Radios nur äußerst schwierig aufzubringen. Meist läuft die Abdeckung der Grundkosten über ehrenamtliches Engagement, Mitgliedsbeiträge und Spenden. Um die laufenden Kosten eines Freien Radios besser abzusichern, bedarf es der institutionellen Förderung. Über die Förderung entscheiden die einzelnen Bundesländer. In einigen Bundesländern erfolgt bereits analog zur medienrechtlichen Anerkennung von Nichtkommerziellem Lokalradio (NKL) eine Finanzierung Freier Radios, in anderen Bundesländern ist dies bislang nicht der Fall.
Die Situation in Brandenburg
Bundesweit verfügen bereits acht Bundesländer über eine mediengesetzliche Regelung für die Finanzierung von nichtkommerziellem Lokalradio. Brandenburg gehört nicht hierzu. Zwar verfügen hier Freie Radios über Sendelizensen, eine mediengesetzliche Regelung zur Finanzierung gibt es gleichwohl nicht.
Im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer (§ 40 II) heißt es:
“Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden.“
Die Gesetzgeber in Berlin und Brandenburg haben bisher nicht von dieser Möglichkeit des Rundfunkstaatsvertrags Gebrauch gemacht und eine Ermächtigung zur finanziellen Förderung von Formen des nichtkommerziellen Rundfunks ausgesprochen. 4.)
Ausblick
Um eine Förderung der Freien Radios als nichtkommerzielles Lokalradio zu erreichen, ist der bestehende Medienstaatsvertrag (MStV) zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks zu ändern. 5.)
Folgende Anpassungen des MStV sind danach erforderlich:
- MStV, § 8, Absatz 1, Punkt 7, Ergänzung: “Förderung der technischen Infrastruktur für die Rundfunkversorgung und von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, einschließlich der Aus- und Fortbildung, gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkstaatsvertrages, und Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalen Rundfunk;“
- MStV, § 1 Absatz 1, Punkt 4: Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf nichtkommerzielle Programmveranstaltung.
- MStV, Sechster Abschnitt “Besondere Nutzungsformen”: Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) sollte im Medienstaatsvertrag explizit aufgeführt werden. (Beispiel Sachsen Anhalt: MedienG LSA, § 22, Nicht kommerzieller lokaler Hörfunk)
88vier-Erprobung in Berlin-Brandenburg
Über weitere Vorschläge zur Unterstützung Freier Radios würde ich mich freuen.
Andreas Schramm,
Piraten-Direktkandidat zur Bundestagswahl 2017 im Wahlkreis 61
Quellen:
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