7. November 2019
2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt,
Der Hartz-IV-Satz für einen allein stehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro. (ab 1. Januar 2020 steigt er auf 432 Euro). Diese Leistungen, also das absolute Existenzminimum um 60 oder 100 Prozent zu kürzen, ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden!
Allerdings dürfen weiterhin zu Sanktionszwecken 30% abgezogen werden.
Um sich einen Überblick zu verschaffen hier der Regelsatz für 201...
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