9. Februar 2017
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 17. Januar 2017 das Brandenburgische Hochschulgesetz (§ 30) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, soweit danach bei jeder Rückmeldung Semestergebühren von 51 Euro erhoben wurden. 1.)
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lagen Fälle an der Universität Potsdam zugrunde, wo Studenten auf Rückzahlung von überhöhten Rückmeldegebühren geklagt hatten. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass die von der Uni den ...
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