23. September 2018
Wie schon in anderen Bundesländern, sollen auch in Brandenburg die polizeilichen Befugnisse ausgeweitet und damit verbunden Grundrechte der Bürger eingeschränkt werden. [1.]
Noch sind die Planungen der rot-roten Landesregierung nicht im Detail bekannt. Klar ist aber, dass mit dem neuen Polizeigesetz auf die Bürger eine weitere deutliche Einschränkung der allgemeinen Bürger- und Freiheitsrechte zukommen wird. Durch unbestimmte Begriffe im Gesetzentwurf wie „Gefahr“, „Verdacht“ und „Vermutung“ st...
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