Am Mittwoch, den 06. Januar 2016 habe ich in Stahnsdorf eine Bürgerversammlung der von Bescheiden des Zweckverbandes „Teltow“ (WAZV) betroffenen Bürger besucht. Bei der Versammlung waren geschätzt ca. 250-300 Bürger allein aus der Gemeinde Stahnsdorf anwesend. Auf dem Podium waren die Klägergemeinschaft der
Altanschließer, ein Rechtsanwald sowie Bernd Albers, der der einzige Bürgermeister aus TKS ist, der Mitglied der Klägergemeinschaft ist und seine Bürger unterstützt.
Trotz der aktuellen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zu den Altanschließerfällen hat der Wasser- und Abwasserzweckverband kurz
vor den Weihnachtsfeiertagen weitere Beitragsbescheide mit Forderungen im 4stelligen Euro verschickt. (frohe Weihnachten :-/)
Zudem, so wird berichtet, hat der Abwasserzweckverband mehrfach seine Satzung geändert. Auch rückwirkend. Wohlweislich da bei diesen Bescheiden die Forderung nach 4 Jahren verjährt. Viele der Bürger zahlten die Altanschlussgebühr. Anschließend wurde erneut ein Bescheid vom WAZV versendet, dass für den damaligen
Anschluss nachgezahlt werden sollte. Abzocke?
In den Bescheiden steht: zahlbar sofort. Das bedeutet, wer nicvht sofort zahlen kann, bei dem trägt sich die Verwaltung ersatzweise in das Grundbuch ein. Den Bürgern wurde geraten einen Widerspruch, verbunden mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (die Aussetzung ganz wichtig) innerhalb von 4 Wochen am besten persönlich bei Herrn Grubert abzugeben.
Der WAZV steht mit dem Rücken zur Wand. Sollte die Klage Erfolg haben, muss er alle bereits gezahlten Beiträge rückerstatten. Dafür müsste der Verband einen Kredit aufnehmen, sonst ist er pleite.
Bei der Versammlung wurden Unterschriften gesammelt, mit der Forderung noch im Januar eine Verbandsversammlung durchzuführen und den Sachverhalt zu klären.
Bei der nächsten Versammlung sind dann Teltow und Kleinmachnow das Thema
Mal sehen wie es weitergeht…