Bundestagskandidat Schramm (Piraten) fordert rasche Rückzahlung zu Unrecht erhobener Uni-Gebühren

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 17. Januar 2017 das Brandenburgische Hochschulgesetz (§ 30) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, soweit danach bei jeder Rückmeldung Semestergebühren von 51 Euro erhoben wurden. 1.)
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lagen Fälle an der Universität Potsdam zugrunde, wo Studenten auf  Rückzahlung von überhöhten Rückmeldegebühren geklagt hatten. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass die von der Uni den Studenten abverlangte Rückmeldegebühr in einem groben Missverhältnis zu dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand stehe. So würden die verlangten Gebühren die Kosten für den tatsächlichen Verwaltungsaufwand um mehr als hundert Prozent übersteigen.
Bundestagskandidat Andreas Schramm (Piraten, Wahlkreis 61):
“Die Unis in Brandenburg haben den Studenten seit Jahren unrechtmäßig in die Tasche gegriffen und überhöhte Rückmeldegebühren abverlangt. Erhoben wurden Rückmeldegebühren von 51 € je Semester, berechtigt waren jedoch allenfalls rund 20 €. Überall dort, wo Bürgern unrechtmäßig Gebühren oder Beiträge abverlangt werden, hat -ohne Ausnahme- eine unverzügliche Rückerstattung zu erfolgen. Die Unis müssen hier jetzt schnell reagieren und den unhaltbaren Zustand korrigieren. Rechtsfrieden wird an den Unis erst mit Rückerstattung sämtlicher zu Unrecht erlangter Rückmeldegebühren entstehen können. Zukünftig haben sich die Gebühren an dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand zu orientieren.”
————————————————–