Kommunen sollen sich am Datenhandel beteiligen – Piraten bieten Musterschreiben für Widersprüche an

Mitten im Facebook-Datenskandal schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Kommunen vor, Profit aus den Meldedaten seiner Einwohner zu schlagen. Diese beinhalten u. a. den Namen, Geburtsdatum und –ort sowie die Anschrift der gemeldeten Person. Mittels eines sogenannten „Konzessionsmodells“ sollen private Unternehmen gegen eine Bezahlung Zugriff auf die Meldedaten der Bürgerämter bekommen. „Auch die Städte und Gemeinden müssen sich noch mehr klar machen, dass Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind und sich damit wichtige Einnahmen erzielen lassen“ so der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der Rheinischen Post.

Die Piratenpartei lehnt einen Handel mit persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger ab. „Es ist ein fatales Signal, wenn sich staatliche Institutionen – hier die Städte und Gemeinden – selbst am Datenhandel beteiligen, statt dem Treiben von Facebook und Co. entschieden entgegen zu treten“, kommentiert Thomas Ney, Vorsitzender der Piraten Oberhavel, den jüngsten Vorschlag.Auch wenn derzeit aus Oberhavel noch nicht bekannt ist, dass sich Städte und Gemeinden derartige Geschäftsmodelle verfolgen, rät die Piratenpartei allen Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt, vorsorglich Widerspruch gegen einen möglichen Datenhandel einzulegen. Die Piraten bieten hierfür ein entsprechendes Musterschreiben an, welches an das örtliche Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt verschickt werden kann.

An das
Einwohneramt der Stadt/Gemeinde [Ortsname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

[Ort, Datum]

Betreff: Widerspruch gegen die Datenweitergabe durch die Meldebehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich, [Vorname + Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in der [Vollständige Anschrift],

  • gemäß §50 Abs. 1. BMG der Auskunfserteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene,
  • gemäß §50 Abs. 2 BMG der Auskunftserteilung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen,
  • gemäß §50 Abs. 3 BMG der Auskunftserteilung an Adressbuchverlage zum Zwecke der Herausgabe von Adressbüchern,
  • gemäß §36 Abs. 2 BMG der Datenübermittlung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial der Bundeswehr,
  • gemäß §42 Abs. 3 BMG der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen meine Familienangehörigen, nicht aber ich selbst, angehören,
  • sowie gemäß § 44 BMG jeglicher Erteilung von Melderegisterauszügen über meine Person zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels.

[Unzutreffendes bitte streichen!]

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

 

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