Zuletzt hat sich der Bauerbund mit einem “Gutachten” des FDP-Politikers und Rechtsanwaltes Wolfgang Kubicki zu Wort gemeldet und dafür ausgesprochen, Wölfe “aus Notwehr” genehmigungsfrei abzuschießen. [1]
Die Piraten Potsdam-Mittelmark widersprechen dem genehmigungsfreien Abschuss von Wölfen und sprechen sich für eine bessere Unterstützung von Weidetierhaltern aus.
Seit dem Jahr 2000 haben sich in Brandenburg wieder Wölfe angesiedelt. Zuletzt wurden 22 Wolfsrudel und drei Paare nachgewiesen. Einige der rund 200 Wölfe im Land Brandenburg haben auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark ihre neue Heimat gefunden. Einziger “Feind” des Wolfes ist der Mensch. Seit 1990 kamen durch den Menschen in Brandenburg mindestens 88 Wölfe ums Leben, davon alleine 64 im Straßenverkehr. Die meisten Verkehrsopfer bei den Wölfen gab es hierbei im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich des Autobahnkreuzes Potsdam bis hin zur Abfahrt Ferch auf der A 10, wo bisher 5 Tiere überfahren wurden. [2]
Wölfe gehören nach internationalem wie aber auch nach nationalem Artenschutzrecht ( § 44 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) zu den vom Gesetzgeber besonders geschützten Tieren. Absichtliche oder unbeabsichtigte Tötungen eines Wolfes sind verboten. [3] Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Brandenburgischen Wolfsverordnung zulässig. [4]
Hierzu Andreas Schramm, der 1. Vorsitzende der Piraten Potsdam-Mittelmark:
“Ich erteile der Forderung des Bauernbundes nach einem genehmigungsfreien Abschuss von Wölfen eine klare Absage. Wölfe bereichern unsere Natur und sind Teil eines intakten Ökosystems. Sie reißen alte, schwache und kranke Tiere und regulieren damit den Wildbestand. Menschen gehören nicht in das Beuteschema des Wolfes, Wölfe meiden Menschen. Kommt ein Wolf einmal einem Menschen zu nah, lässt er sich durch in die Hände klatschen und lautes Geschrei vertreiben. Dort wo Wölfe für Weidetiere eine Gefahr darstellen, müssen die Landwirte für den nötigen Schutz sorgen, etwa durch Einsatz von Eseln, Alpakas oder Herdenschutzhunde wie dem Französischen Pyrenäenberghund. Es ist Aufgabe des Staates, die Landwirte bei der Anschaffung dieser Schutztiere ausreichend finanziell zu unterstützen. Die Unterstützung darf hierbei nicht nur die Anschaffung berücksichtigen, sondern muss auch den Unterhalt der Tiere mit umfassen. Dort wo Wölfe Schaden angerichtet haben, sind die Weidetierhalter unbürokratisch, schnell und vollständig zu entschädigen. Zweifel an der Verursachung des Schadens durch einen Wolf dürfen hierbei nicht zulasten der Weidetierhalter gehen. Grundsätzlich ist Hysterie beim Thema Wölfe nicht angezeigt. In den letzten Jahren gingen den Weidetierhaltern weitaus mehr Tiere durch Diebstahl als durch Wolfsriss verlustig.”
Fundstellen:
[3]