28. Dezember 2019
Der Bundesgesetzgeber verpflichtet mit dem Messstellenbetriebsgesetz in § 29 Messstellenbetreiber zum Einbau sog. "intelligenter Stromzähler". 1.] Derartige "intelligente" Stromzähler erfassen den Stromverbrauch im 15-Minuten-Abstand und ermöglicht eine Fernabschaltung der Stromzähler. Stromverbraucher werden sich für die Nutzung der digitalen Ablesegeräte auf eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung einstellen müssen. Ein Widerspruchsrecht der Messstellenbetreiber gegen den Einbau dera...
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